Archivierung der studentischen Leistungen aus den Schulpraktischen Studien

Das zentrale Prüfungsamt für die Lehrämter der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat dem Archiv für pädagogische Kasuistik die Archivierung von notenrelevanten Teilen des Praktikumsberichts (als Modulprüfung) aus den Schulpraktischen Studien Forschungsbezogenen Typs der Fachbereiche Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften übertragen (gem. SPol § 26 (2) vom 21.12.2005). Damit wird der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen nachgekommen und sowohl das Prüfungsamt wie die SPS-Betreuerinnen und Betreuer entlastet.

Folgende Teile des Praktikumsberichts müssen für das Prüfungsamt archiviert werden, weil nur diese Anforderungen an den Praktikumsbericht notenrelevant sind:

  1. Episode(n)
  2. Fallanalyse(n)
  3. Unterrichtstranskript (als Grundlage für die notenrelevanten Teile)

Zunächst erhalten Sie - wie gewohnt - den gesamten Praktikumsbericht von Ihren Studierenden. Für das Prüfungsamt werden nur die notenrelevanten Bestandteile des Berichts und diese nur in digitaler Form archiviert. Deshalb werden von den Studierenden die genannten Texte als Word-Dateien oder in einem anderen Textformat benötigt. Die Daten können Ihnen auf einem passenden Datenträger (z.B.CD-Rom) übergeben werden. Im Einzelfall können auch andere Übergabemöglichkeiten arrangiert werden (bspw. per Mail oder USB-Datenträger). Nehmen Sie in einem solchen Fall bitte Kontakt mit uns auf.

Im Falle eines Einspruchs gegen seine Note, muss der Studierende die Möglichkeit haben, die Anmerkungen und Korrekturen die Sie gemacht haben und die letztlich zu einer Note führten, einsehen zu können. Da die Praktikumsberichte in Papierform nicht mehr archiviert werden, bitten wir Sie, für Ihre handschriftlichen Notizen und Anmerkungen das so genannte Prüfungsprotokoll zu verwenden, welches hier zum Download bereit steht [Word-Formular, 139 KB].

Das von Ihnen ausgefüllte Protokoll wird eingescannt und gemeinsam mit den digitalen Daten, die Ihnen die Studierenden abgegeben haben, archiviert. Dafür bitten wir Sie, uns das Prüfungsprotokoll und die digitalen Version des Praktikumsberichtes zukommen zu lassen. Den Praktikumsbericht in Papierform können Sie ebenfalls beilegen. Dieser wird, wenn von Seiten der Studierenden nicht ausdrücklich anders erwünscht, fachgerecht entsorgt. Grundsätzlich ist das Apaek Fach im Sekretariat des Instituts für Pädagogik der Sekundarstufe für die Übergabe vorgesehen.

Wichtig: Sollten Sie einen Studierenden zur Nacharbeit eines der zu archivierenden Texte auffordern, müssen Sie anschließend den Stand der Verbesserungen auf dem Prüfungsprotokoll vermerken. Die Anmerkungen im Prüfungsprotokoll müssen immer dem Stand des Textes entsprechen. Ansonsten wird im Fall eines Einspruchs der Nachvollzug der Bewertung erschwert!

Die Daten werden zunächst für 13 Monate aufbewahrt. Leistungen, die mit "ungenügend" (0 Punkte) bewertet wurden, müssen mindestens 4 Jahre aufgehoben werden.